YogaUnion-Newsletter 3/21

Die geplanten Verschärfungen des COVID-19 Maßnahmengesetzes könnten noch mehr Einschränkungen für die Yogabranche bringen - ein Einspruch ist nur noch bis Montag 8. März um Mitternacht möglich!
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Nur noch bis heute, Montag 8. März 23 Uhr 59 liegt die Änderung des COVID-19 Maßnahmengesetzes zur Begutachtung auf.

Bis dahin kann jeder von uns auf der Parlaments-Website zu den geplanten Verschärfungen Stellung nehmen und auch dagegen Einspruch erheben.