Um ordentliches Mitglied in der YogaUnion zu werden, musst du eine mindestens 200stündige Yoga-Ausbildung (RYT200) abgeschlossen haben oder bereits seit mindestens 10 Jahren als Yoga-Lehrer*in tätig sein.
Wenn du gerade eine Yogalehrer*in-Ausbildung absolvierst, kannst du eine ermäßigte Mitgliedschaft für Auszubildende beantragen. Wähle bitte in diesem Fall im Antragsformular bei der Art der Mitgliedschaft “Mitgliedschaft für Auszubildende” aus.
Außerdem gibt es für alle Interessierten, die uns und die YogaUnion unterstützen wollen, die Möglichkeit einer Fördermitgliedschaft. In diesem Fall ersuchen wir um direkte Kontaktaufnahme mit uns per E-Mail.
Der jährliche Mitgliedsbeitrag für Yogalehrende mit einer abgeschlossenen Yoga-Ausbildung beträgt € 99,- und ermöglicht eine ordentliche Mitgliedschaft in der YogaUnion. Der ermäßigte Mitgliedsbeitrag für Auszubildende kommt während der Zeit der Ausbildung auf € 49,-.
Wenn du diesen Mitgliedsantrag abschickst und er angenommen wird, werden deine Daten gespeichert und der Jahresbeitrag wird fällig (Die einmalige Einschreibgebühr von € 50,- wird aufgrund der für alle so schwierigen Lage derzeit NICHT verrechnet – du bezahlst NUR den jährlichen Mitgliedsbeitrag!). Alle Infos zur Zahlungsabwicklung schicken wir dir gemeinsam mit der Beitrittsbestätigung per E-Mail zu.
Hinweis: Die YogaUnion verarbeitetet personenbezogene Daten ausschließlich im Rahmen der Mitgliederverwaltung und zu internen statistischen Zwecken. Kopien oder Duplikate werden ohne Wissen des Mitglieds nicht erstellt. Eine Weitergabe der Daten an Dritte findet nicht statt. Für die Verwaltung unserer Daten verwenden wir die Yogastudio-Software eversports.
Außerdem haben YogaUnion-Mitglieder die Möglichkeit, im Rahmen einer Gruppenversicherung eine besonders günstige Betriebshaftpflichtversicherung für EPUs abzuschließen. Nähere Informationen dazu findest du hier >>.
Die Mitgliedschaft gilt jeweils für ein Jahr und verlängert sich danach automatisch. Sie kann durch schriftliche Kündigung (über das Kontaktformular oder per E-Mail) unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten beendet werden.
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